Verwaltungshaushalt

Verwaltungshaushalt
derjenige Teil des Haushaltsplans kommunaler Gebietskörperschaften, der die vermögensunwirksamen Posten enthält; auf der Einnahmenseite alle laufenden Einnahmen wie Steuern, Zuweisungen, Gebühren, Entgelte, auf der Ausgabenseite alle laufenden Ausgaben wie Personalausgaben, sachliche Verwaltungs- und Betriebskosten, Zinsen, Umlagen. Im Normalfall enthält der V. einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben, der an den  Vermögenshaushalt überführt wird. V. und Vermögenshaushalt bilden den Haushaltsplan von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
- Bedeutung:  Verschuldungsgrenzen.

Lexikon der Economics. 2013.

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